Verschärfte Einreisebestimmungen in den USA – ESTA und Visa Waiver
January 22, 2016
Das sollten Sie darüber wissen und so kann Ihnen BridgehouseLaw dabei helfen:
Bisher konnten Reisende unter dem im Jahr 2015 verabschiedeten Visa Waiver Programm (VWP) 90 Tage lang in die USA einreisen. Dazu musste man sich vor der Einreise lediglich Online im ESTA System registrieren. Befugt dazu sind Staatsbürger aus über 50, vornehmlich europäischen Ländern.
Aufgrund der verschärften weltweiten Sicherheitslage und des vor kurzem erfolgten Terroranschlags im kalifornischen San Bernardino hat das amerikanische Heimatschutzministerium die Einreisebestimmungen verschärft um weiterhin einen hohen Sicherheitsstandart aufrechtzuerhalten. Betroffen von den Einschränkungen sind Bürger aus VWP Ländern, die die doppelte Staatsbürgerschaft von den Ländern Iran, Irak, Sudan oder Syrien haben oder die diese Länder nach dem 1. März 2011 besucht haben. Diese Personengruppe kann seit sofort, dem 21. Januar 2016 nicht mehr mittels des Visa Waiver Programms in die USA einreisen. Diese müssen nunmehr gesondert ein Visa über den regulären Einwanderungsprozess mittels Botschaften und Konsulate beantragen. Die ESTA Genehmigung von Personen, die derzeit eine gültige ESTA Anreisegenehmigung haben, wird widerrufen, wenn sie unter die eben genannte Personengruppen fallen. Das Heimatschutzministerium kann von diesen Restriktionen im Einzelfall Ausnahmen gewähren. Darunter fallen Geschäftsleute, die im Iran, Irak, Sudan oder Syrien zur Wahrnehmung legitimer Wirtschaftsinteressen waren, Journalisten, die zur Berichterstattung in diesen Ländern waren, Mitarbeiter von humanitären Hilfsorganisationen und Mitarbeiter von regionalen und internationalen Organisationen mit offiziellen Auftrag.
Zusammenfassend bedeutet dies: 1. Die Veränderungen betreffen nur eine kleine Gruppe von Reisenden aus VWP Ländern. 2. Das neue Gesetz verbietet nicht die Einreise in die USA. Vielmehr besteht für eine bestimmte Personengruppe nun eine besondere Sicherheitsebene. Diese können nichtsdestotrotz weiterhin einreisen. Sie benötigen hierfür nunmehr nur ein Visa. 3. BridgehouseLaw kann Ihnen bei dem entsprechenden Visaantrag helfen. 4. Momentan ist mit ca 10 Tagen Bearbeitung im Konsulat zu rechnen
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law
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