Online-Reiseunternehmen Orbitz muss $50.000 Strafe zahlen

Das Online-Reiseunternehmen Orbitz wurde vom US-amerikanischen Verkehrsministerium (Department of Transportation) zu einer Geldstrafe in Höhe von $50.000 (umgerechnet ca. €39.900) verurteilt, da sie Gepäckpreise, die zusätzlich zu dem normalen Ticketpreis zu zahlen waren, nicht richtig auf ihrer Homepage platziert haben. Ferner hat das Verkehrsministerium Orbitz aufgefordert das Problem möglichst schnell zu beseitigen, ansonsten drohen weitere Geldstrafen. 

Das US-Verkehrsministerium wirft Orbitz vor sie hätten die Reisenden nicht klar über mögliche Gepäckgebühren während des Onlinebestellvorgangs informiert. Dadurch hätte das Unternehmen eine neu erlassene Vorschrift verletzt, die dazu dient Gebühren, die beim Kauf eines Flugtickets anfallen, transparenter zu gestalten. 
Das Ministerium hat diese Vorschrift erlassen, um sicherzustellen, dass Verbraucher einen kompletten und korrekten Überblick über den Preis von Flugtickets bekommen. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucher beim Kauf eines Flugtickets sicher wissen wie viel sie am Ende zahlen müssen, wenn sie einen Flug online buchen.
Zwar hat Orbitz die zusätzlich anfallenden Gebühren auf ihrer Internetseite angegeben, maßgeblich ist jedoch, an welcher Stelle die Nachricht platziert ist. Die Verbraucher waren bei Orbitz gezwungen ganz an das Ende der Internetseite zu scrollen um zu sehen wie hoch die zusätzlich anfallenden Gepäckgebühren sind. Jedoch hat Orbitz unverzüglich reagiert als sie erfahren haben, dass die Gebühren nicht richtig auf der Internetseite platziert waren.

Die Vorschrift über Gepäckgebühren trat am 24. Januar 2012 in Kraft. Sie ordnet an, dass Ticketverkäufer klar und deutlich auf ihrer Internetseite zum Ausdruck bringen müssen, wenn zusätzlich zu dem normalen Ticketpreis noch weitere Gebühren, inbesondere Gebühren für das Gepäck, anfallen.

Im Juni diesen Jahres hat das US-Verkehrsministerium die mexikanische Fluglinie Volaris mit einer Geldstrafe in Höhe von $130.000 (umgerechnet ca. €103.800) für die Verletzung dieser Vorschrift belegt. 

Die Vorschrift ist im Internet unter www.regulations.gov (dann in der Suchmaske folgendes eingeben: DOT-OST-2012-0002) abrufbar.
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und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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