Israels Parlament stimmt für ‘Facebook-Gesetz’

Israel möchte künftig verstärkt gegen Hetze im Internet vorgehen. Ein Gesetzesentwurf hierzu erhielt nun in einer ersten Lesung die Mehrheit der Parlamentsstimmen. Laut eines entsprechenden Spiegelartikels von 03. Januar 2017 zielt der Entwurf darauf ab, Verwaltungsgerichten die Befugnis zu geben, “Internetplattformen wie Facebook, YouYube oder Google per Gerichtsbeschluss zur Löschung von Gewaltaufrufen zwingen zu können.”
Falls der Entwurf auch in zweiter und dritter Lesung bestätigt wird, kann die israelische Regierung in Zukunft die Entfernung von Einträgen auf Internetseiten und Social Media Plattformen gerichtlich
anordnen lassen. Auf dieses Vorgehen soll zurückgegriffen werden, falls ein entsprechender Eintrag als ein ‘Risiko für die Sicherheit einer Einzelperson, der Öffentlichkeit oder des Landes’ eingestuft werde. Gleichzeitig bewerten NGOs und Vertreter der Palästinenser den Entwurf kritisch und fürchten, dass das Gesetz einen Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit der Bevölkerung darstellen könnte. Laut Justizministerin Ayelet Shaked hatten die Betreiber von Facebook 95 Prozent der von der israelischen Regierung beanstandeten Beiträge gelöscht 
Auch in Deutschland wird immer wieder heiß diskutiert inwieweit z.B. Facebook seiner Verantwortung nachkommt, bedenkliche Beiträge im Netz zu löschen. Erst im Novmber letzten Jahres hatte die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen Facebook – CEO Mark Zuckerberg und andere Spitzenmanager des Konzerns aufgenommen. Bei den Ermittlungen geht es um Verdacht auf Beihilfe zur Volksverhetzung. Die Betreiber des sozialen Netzwerkes sind dazu verpflichtet rechtswidrige Beiträge von Facebook-Nutzern zu löschen, wenn sie darüber Kenntnis erhalten. Den Ermittlungen liegt laut einem Spiegelartikel vom 4. November 2016
eine Strafanzeige des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun zugrunde, welche beanstandet, dass das Unternehmen in mehreren Fällen derartige Beiträge nicht entfernt hat, selbst nachdem es mehrfach darauf hingewiesen und um die entsprechenden Schritte gebeten worden war. Bei den Beiträgen handelt es sich um “Mordaufrufe, Gewaltandrohung, Holocaustleugnung und andere Delikte”. Es wird kritisiert, dass Facebook entweder nicht auf entsprechende Meldungen reagiert, oder sie “in einer Standardformulierung für unbedenklich erklärt” hätte. 

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law