Gesetzesentwurf des Bundesrates für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Der von Rot-Grün beherrschte Bundesrat hat am 22. August eine Reform der deutschen Staatsangehörigkeit vorgeschlagen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass einbürgerungswillige Ausländer beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen. Folgerichtig verlören auch Deutsche beim Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft ihren heimischen Pass nicht.
Dies würde auch zur Aufhebung der Optionsregelung führen, die für die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern mit langjährigem Aufenthaltsrecht gilt.

Der geltende Grundsatz der “Vermeidung von Mehrstaatigkeit” soll somit aufgehoben werden, um den Anforderungen einer modernen Einwanderungsgesellschaft näher zu kommen. Des Weiteren würde der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert werden.

Ob der Gesetzesentwurf durch den Bundestag kommt, hängt wahrscheinlich von dem Wahlergebnis im September ab, denn am 5. Juni hatte der Bundestag gerade jenen Reformvorschlag abgewiesen.

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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