Erneute Klagen gegen Lebensmittelhersteller

Wir berichteten auf unserem aktuellen Blog bereits über den viel diskutierten Nutella-Fall, in welchem Fererro überzogene Kundenerwartungen durch Werbung und Verpackung geweckt hat und deswegen in den USA dazu verurteilt wurde in Zukunft eine andere Verpackung für ihre Nutellagläser zu verwenden.

Schon seit längerem haben US-amerikanische Anwälte die Lebensmittelindustrie im Visier. Die Klagen richten sich insbesondere gegen irreführende Werbungen und Produktbeschriftungen.

So wurden jetzt bei drei kalifornischen Gerichten Klagen gegen zwölf Lebensmittelhersteller eingereicht. Die Anwälte haben den Gerichtsstand sorgfältig ausgewählt. Die Klagen wurden in Kalifornien eingereicht, da hier das Verbraucherschutzrecht die Kläger bevorzugt. Verbraucher genießen im kalifornischen Recht besonderen Schutz

Verklagt wurden unter anderem ConAgra Foods, PepsiCo, Heinz, General Mills und Chobani. In den Klagen, die innerhalb der letzten vier Monate eingereicht wurden, wird behauptet, dass die Lebensmittelhersteller die Verbraucher absichtlich irreführen. Die Anwälte wollen mit ihrer Klage sogar erreichen, dass die Produkte ganz aus den Regalen verschwinden. So wurde zum Beispiel beim Bundesgericht in Kalifornien eine Klage mit dem Ziel anhängig gemacht, dass die Firma ConAgra in Zukunft davon abgehalten werden soll den sog. PAM cooking spray zu verkaufen. Auch der Verkauf von sog. Swiss Miss Cocoa Produkten soll unterbunden werden.

In den erneut eingereichten Klagen wird geltend gemacht, dass die Lebensmittelhersteller gegen bestimmte Vorschriften über Inhaltsstoffe und Beschriftungen von Lebensmitteln verstoßen haben. So wurde zum Beispiel der Joghurthersteller Chobani verklagt, weil er anstatt Zucker “verdickter Rohrsaft” auf seinen Joghurt geschrieben hat. Zuvor wurde der Joghurthersteller jedoch schon wiederholt von der Bundesbehörde zur Überwachung von Nahrungs- und Arzneimitteln darauf hingewiesen diesen Begriff nicht zu verwenden, da er irreführend sei.

In den eingereichten Klagen wird auch geltend gemacht, dass mehrere Lebensmittelhersteller den künstlichen Süßstoff Aspartam als Zuckerersatz herstellen oder in ihren Produkten verwenden. Aspartam ist ein Mittel, welches als Zusatzstoff deklariert wird. Es hat Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und ist ein chemischer hyper-sensibilisierender Wirkstoff, der krebsauslösend ist.

Diese zahlreichen Klagen gegen Lebensmittelhersteller stoßen jedoch auch auf Kritik. So kritisieren vor allem Anwälte der Lebensmittelindustrie, dass es schwer ist solche Klagen noch ernst zu nehmen. Beachtenswert ist jedoch, dass die fragwürdige Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht nur im Visier von klagewütigen Anwälten ist, sondern auch das Center for Science mittlerweile Klagen gegen mehrere Lebensmittelhersteller wie zum Beispiel Nature Valley und Splenda Essentials eingereicht hat. Auch die Kartellbehörde ist schon tätig geworden und hat einige Vergleiche mit Lebensmittelherstellern abgeschlossen. 

Wir werden Sie selbstverständlich auf unserem aktuellen Blog über den Ausgang der Verfahren informieren.
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Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law